top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stratmeyer Baltrum GmbH

Strandlust-Ferienapartments

Unser Lieben Frauen Kirchhof 10

28195 Bremen

E-Mail:baltrum@stratmeyer-immobilien.de

 

 

Diese Vereinbarungen gelten über die mietweise Überlassung der Ferienapartments Haus „Strandlust“, Westdorf 27, Baltrum (im Folgenden als Vermieter bezeichnet). Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- und Weitervermietung ist nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Geschäftsbedingungen des Vermieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

1. Buchung

Buchungen sind nur unter Angaben des vollständigen Namens und der Postanschrift sowie einer Telefonnummer möglich.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die fälligen Gesamtkosten der Reservierungsbestätigung müssen spätestens 14 Tage vor der Anreise auf unserem Geschäftskonto bei der Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG eingegangen sein.

 

Die Bankverbindung lautet:

Stratmeyer Baltrum GmbH

DE30 2559 1413 0052 0667 01

BIC: GENODEF1BCK

 

3. An- und Abreise

Am Anreisetag stehen Ihnen die Apartments ab 15 Uhr zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen zusätzlichen Hygienemaßnahmenkann es zu Verzögerungen kommen! Die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inventars sind bei der Anreise zu prüfen. Bei bestehenden Mängeln informieren Sie den Hausservice, Herrn Matthias Dykier spätestens am Folgetag Ihrer Anreise.

 

Am Abreisetag bitten wir Sie das Apartment bis spätestens 10:00Uhr zu verlassen. Hinterlassen Sie die Wohnung besenrein und ziehen Sie die Betten an. Bettwäsche und Handtücher sind im Eingangsbereich abzulegen. Entsorgen Sie Ihren gesamten Müll an der vorgesehenen Sammelstelle. Tragen Sie dafür Sorge, dass der Geschirrspüler bei Ihrer Abreise geleert ist.

 

4. Schlüssel

Wir händigen Ihnen bei der Anreise zwei (General-)Haustürschlüssel aus. Mit diesen Schlüsseln erhalten Sie Zutritt zu ihrem Apartment und dem Eingang zu „Strandlust“. Gehen Sie sorgsam mit den Schüsseln um und achten Sie auf eine sichere Verwahrung. Der Verlust eines Schlüssels wird Ihnen mit 2500,00 Euro in Rechnung gestellt. Es handelt sich um eine Generalschließanlage. Bei Ihrer Abreise geben Sie bitte zwei (General-)Haustürschlüssel an Herr Dykier wieder zurück!

Zutritt zu den Apartments durch den Vermieter

Der Vermieter stellt die vereinbarte Zwischenreinigung und Endreinigung nach Absprache sicher. Hierfür wird ihm der Zutritt zu den Mietobjekt gewährt.

Außerdem werden auftretende Schäden nach Meldung zeitnah durch unseren Hausmeister oder durch eine entsprechende Fachfirma behoben. Zu diesem Zweck bleiben benötigte Schlüssel im Besitz des Vermieters.

 

5. Schäden

Alle bemerkten Schäden müssen spätestens am Folgetag der Anreise dem Vermieter mitgeteilt werden. Die Ferienobjekte werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Der Mieter haftet für die von Untermieter verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienapartments vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.

Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienmietobjekte wie Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

6. Haustiere

Haustiere sind nur in extra ausgewiesenen Apartments erlaubt.

 

7. Aufenthalt

Die Ferienmietobjekte dürfen nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehreren Personen als vereinbart genutzt werden, hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Bei Verstößen gegen die AGBs oder gegen die Hausordnung ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung besteht nicht.

Eine Untervermietung und Überlassung der Zimmer und Apartments ist unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens der Untermieter erlaubt. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienmietobjekte einverstanden und ist im Falle von Beschädigungen stellvertretend für die Untermieter haftbar.

 

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

9. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN im Haus „Strandlust“

Gestattung zur Nutzung einen Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienmietobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienmietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb ganz, teilweise oder zeitweise weiter Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

9.1. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht die Zugangscodes zu ändern.

 

9.2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird daraufhin gewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritteneingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

9.3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger Werbung nutzen.

 

Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

10. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand HRB 40187 HB

Amtsgericht Bremen

April 2024

bottom of page